Schreibs mir auf `nen Deckel
2011 ging ein kurioser Rechtsstreit vor dem Münchener Amtsgericht zugange.
Eine Frau weigerte sich ihre entstandenen Trinkschulden von 136 Euro, geschrieben auf einen Bierdeckel, zu zahlen. Der Wirt erstattete Anzeige und beharrte auf sein Geld. Die Frau hielt die entstandene Summe, notiert als Strichliste auf einem Biedeckel, als nicht rechtskräftig.
Das Urteil des Amtsgerichts entschied sich überraschenderweise zugunsten der Angeklagten und plädierte: “Ein Bierdeckel mit einfachen Strichen darauf ist für sich betrachtet nicht aussagekräftig genug, um Forderungen in dieser Höhe zu rechtfertigen.” Nichts destotrotz handle es sich bei dem beschriebenen Bierdeckel um eine Urkunde vor dem Strafrecht, dennoch ist zur Begründung der Forderung bei so einer hohen Summe weitere Beweislast nötig.
Wer sich es also mit dem Gast nicht verscherzen will, der möge seinem Kunden das nötige Vertrauen entgegenbringen, dies gilt natürlich auch umgekehrt, oder gleich abrechnen.
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